Rahmenbedingungen

LkSG-Reform 2026: Was die Lockerung für Ihre Vietnam-Lieferkette wirklich bedeutet

Green Fern

Am 2. Juli 2026 hat der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD im Rahmen des Reformpakets „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung" vereinbart, die deutsche LkSG-Schwelle an die EU-weite Vorgabe anzugleichen: Das Gesetz soll künftig nur noch für Unternehmen mit mindestens 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettojahresumsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro gelten — bisher lag die Schwelle bei 1.000 Beschäftigten.

Für ein Unternehmen mit 150 oder 400 Mitarbeitenden bedeutet das auf den ersten Blick: raus aus dem Anwendungsbereich. Die naheliegende Schlussfolgerung lautet dann oft: Wenn das Gesetz nicht mehr greift, erledigt sich auch das Thema Lieferantenprüfung in Vietnam oder anderswo von selbst.

Ob das stimmt, hängt stark davon ab, wo ein Unternehmen in der Lieferkette steht — und genau diese Unterscheidung fehlt in den meisten kurzen Meldungen zu dem Thema.

Was sich konkret ändert

Die neuen Schwellenwerte selbst hat die EU bereits im März 2026 über das sogenannte Omnibus-Paket verbindlich festgelegt, mit einem gestaffelten Zeitplan: ab 2027 für Unternehmen ab 5.000 Beschäftigten, ab 2028 ab 3.000, ab 2029 ab 1.000 Beschäftigten. Deutschland will bei der eigenen Umsetzung offenbar schneller sein als dieser EU-Fahrplan — im Reformpaket vom 2. Juli ist als Zieldatum für die nationale Angleichung bereits der Herbst 2026 genannt.

Mit der Angleichung an die CSDDD übernimmt das deutsche Recht außerdem deren grundsätzliche, EU-weit bekannte Struktur: einen risikobasierten Ansatz, bei dem sich Unternehmen auf die Teile ihrer Lieferkette konzentrieren, in denen ein tatsächliches Risiko erkennbar ist, sowie eine Begrenzung der Informations- und Prüfpflichten gegenüber kleineren und mittelbaren Zulieferern auf das, was mit angemessenem Aufwand tatsächlich zu ermitteln ist. Dies sind allgemeine Merkmale der CSDDD-Systematik, keine speziell für diesen Beschluss neu verifizierten Einzelheiten.

Wichtig für die Einordnung: Es handelt sich bislang um eine politische Einigung der Koalitionsfraktionen — nicht um einen formalen Kabinettsbeschluss und erst recht nicht um ein verabschiedetes Gesetz. Ein separates, bereits laufendes Gesetzgebungsverfahren aus dem September 2025 — das zunächst nur die Berichtspflicht strich und Sanktionen abmilderte, ohne die Schwellenwerte selbst zu verändern — hatte im Januar 2026 seine erste Lesung im Bundestag und liegt seitdem in den Ausschüssen. Ob und wie dieses Verfahren durch die weitergehende CSDDD-Angleichung vom Juli ersetzt oder ergänzt wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt offen.

Wo der Unterschied tatsächlich liegt

Die folgende Einordnung ist unsere eigene Einschätzung, keine Aussage aus einer externen Quelle — sie ergibt sich aus der Logik der Reform, nicht aus einer zitierten Studie.

Für zwei Gruppen von Unternehmen dürfte die Rechnung unterschiedlich aussehen.

Wer als Zulieferer an große, selbst weiterhin regulierte Konzerne liefert — etwa in der Automobilindustrie oder an große Handelsketten mit eigenen ESG-Anforderungen —, wird die Anfrage nach Lieferkettentransparenz aller Voraussicht nach weiterhin bekommen. Nicht mehr von einer Behörde, aber vertraglich vom Kunden selbst, der seine eigenen Sorgfaltspflichten weitergibt.

Wer dagegen eine eigenständige Marke führt und direkt an Endkunden oder kleinere, nicht selbst regulierte Händler verkauft, für den kann die Entlastung tatsächlich real sein. Hier verschwindet ein Argument, ohne dass automatisch ein neues an seine Stelle tritt — das sollte man sich auch eingestehen, statt pauschal zu behaupten, das Thema bliebe für jeden gleich dringlich.

Was in beiden Fällen unverändert bleibt: Risikobasiert heißt nicht ungeprüft. Textil-, Möbel- und Lederproduktion in Südostasien gelten nach allgemeiner Einschätzung durchgehend als Risikobranchen — eine in der Branche verbreitete Einordnung, keine heute neu verifizierte Einzelquelle. Und die Diversifizierungslogik — China+1, Qualitätsrisiko, Abhängigkeit von einem einzigen Lieferanten — stand ohnehin nie allein auf dem LkSG.

Was für den Mittelstand jetzt sinnvoll ist

Die praktische Konsequenz ist unspektakulär: nicht in Aktionismus verfallen, aber auch nicht pauschal entwarnen, ohne kurz zu prüfen, in welche der beiden Gruppen man tatsächlich fällt. Zwei Fragen helfen bei der Einordnung:

Erstens: Wie viele der eigenen Kunden fallen selbst unter die CSDDD oder ein vergleichbares Regime? Falls ja, bleibt die Anfrage nach dokumentierter Lieferkettentransparenz wahrscheinlich bestehen — nur eben vom Kunden statt von der Behörde.

Zweitens, unabhängig von der Antwort auf die erste Frage: Wie belastbar ist die eigene Kenntnis der Produktionsbedingungen beim Lieferanten heute schon? Eine Fabrik, die man noch nie besucht hat, bleibt ein Risiko — ob ein Gesetz das verlangt oder nicht.

Warum der Blick nach Vietnam trotzdem lohnt

Nichts an dieser Reform verändert die strukturellen Vorteile, die Vietnam für deutsche Mittelständler interessant machen: die EVFTA-Zollvorteile, das Lohnniveau, die wachsende industrielle Reife in Textil, Möbel, Schuhen und Kaffee. Verändert hat sich nur eines der mehreren Argumente dafür, diese Lieferkette auch tatsächlich zu kennen und nicht nur zu vermuten.

Genau dafür ist dauerhafte Präsenz vor Ort mehr wert als jede Gesetzesnovelle. Eine Vorprüfung, ein strukturierter Besuchsbericht oder eine laufende Betreuung des Lieferanten ersetzen keine förmliche Zertifizierung — sie schaffen aber genau die Grundlage, die man braucht, sobald ein Kunde, eine Bank oder die eigene Geschäftsführung danach fragt. Ob das gesetzlich verlangt wird oder nicht, ändert wenig daran, ob man die Antwort geben kann.

Sie möchten einschätzen, ob Ihr Unternehmen eher zur ersten oder zur zweiten Gruppe gehört — und wie belastbar Ihre Informationslage zum aktuellen oder geplanten Vietnam-Lieferanten ist? In einem kostenlosen 30-minütigen Erstgespräch schauen wir gemeinsam auf Ihre konkrete Situation.